KUR, GVA & ReHAbilitation

Der Unterschied zwischen Kur, GVA und Rehabilitation ist enorm. Sie unterscheiden sich bereits in den Grundsätzen, denn Kur und GVA bedeuten Gesundheits vorsorge und -erhaltung. Mit der Rehabilitation hingegen ist die Wiederherstellung der Gesundheit bzw. die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Verbesserung des Gesundheitszustandes dienen, gemeint.

Gesundheitsvorsorge Aktiv“ dient der Festigung und Verbesserung der Gesundheit und löst die KUR für PVA Versicherte ab. Dabei steht die Verbesserung der Lebensstilfaktoren in den Bereichen Bewegung und mentale Gesundheit, neben der Behandlung der Haupterkrankung im Bereich Bewegungs- und Stützapparat, im Mittelpunkt. Die „Gesundheitsvorsorge Aktiv“ beinhaltet mehr aktive Therapien, Workshops und Vorträge sowie Entspannungseinheiten als bei der KUR. 

Die Angebote unserer Gesundheitszentren:


Privat KUR GVA REHA
Stütz – und Bewegungsapparat Kogl/Vortuna Kogl/Vortuna Kogl/Vortuna Kogl
Stoffwechsel/Fasten Vortuna Vortuna
Psychische Gesundheit Vortuna Kogl/Vortuna Vortuna
(Psychosomatische) Long COVID Regeneration Kogl/Vortuna  Vortuna
Long COVID Regeneration – Fatigue-Syndrom Vortuna
Psychosomatische Schmerztherapie Vortuna
Osteoporose Kogl
Parkinson Kogl
Bandscheiben Kogl

Kostenübernahme Ihres GVA-, Kur- oder Rehabilitationsaufenthalts ist durch die Versicherungsträger (PVA, BVAEB, SVS, usw. …) möglich!

Der KUR, GVA und REHA Ratgeber

1. Was ist der Unterschied zwischen KUR, GVA oder REHA

Eine Kur ist ein Heilverfahren. Sie erhalten pro Tag verschiedene Therapien, die nach ärztlicher Verordnung durch unseren Kurarzt durchzuführen sind. Therapiebasis ist ein Leistungsprofil der Indikation „Stütz- und Bewegungsapparat“ des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.

GVA ist ein Heilverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheitsvorsorge. Sie erhalten pro Tag verschieden Therapien, die nach ärztlicher Verordnung durch unseren Kurarzt durchzuführen sind. Therapiebasis ist ein Leistungsprofil der Indikation „Stütz- und Bewegungsapparat“ der Pensionsversicherungsanstalt und der VAEB. Therapieschwerpunkt liegt in Bewegungstherapien.

Rehabilitation im Bereich Stütz- und Bewegungsapparat

Eine Reha ist entweder ein Anschlussheilverfahren im Anschluss operativer Eingriffe am Stütz- und Bewegungsapparat oder ein Rehaheilverfahren bei degenerativen Erkrankungen am Stütz- und Bewegungsapparat. Sie erhalten pro Tag verschieden Therapien, die nach ärztlicher Verordnung durch unseren Rehaarzt und Facharzt durchzuführen sind. Therapiebasis ist ein Reha Leistungsprofil der Indikation „Stütz- und Bewegungsapparat“ aller Sozialversicherungsträger. Therapieschwerpunkt liegt in der physiotherapeutischen Gruppen- und Einzelbehandlung.

Psychiatrische Rehabilitation

Tertiärprävention setzt bei bereits manifesten Erkrankungen an. Ziel der hier geplanten Interventionsmaßnahmen ist es, Genesungsprozesse zu fördern und Komplikationen von Krankheiten wie z. B. Zustandsverschlechterungen und Krankheitsrückfälle, Chronifizierung oder das Auftreten komorbider Störungen/Erkrankungen zu verhindern. Die hier geplanten Interventionen werden u. a. als multimodale Therapie im Rahmen von ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen (Reha Phase 1, 2, 3 und 4) angeboten. Sie sind daher nicht primär Gegenstand des hier vorliegenden Konzepts der Prävention und Gesundheitsförderung.

2. Antrag stellen und Allgemeines

Üblicherweise werden Anträge zur Kostenübernahme eines Kur- / GVA- oder Reha- von einem Arzt gestellt. Anträge für Heilverfahren (Kur / GVA) und Rehaheilverfahren bei degenerativen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats werden zu meist in Ordinationen von Allgemeinmedizinern oder Fachärzten gestellt. Nach Operationen am Stütz- und Bewegungsapparats werden zumeist der Rehaantrag für ein Anschlussheilverfahren direkt im Krankenhaus gestellt. Sie können eine Wunscheinrichtung für den Aufenthalt am Antrag vermerken.

Wir haben Verträge sowohl für Kur, GVA und Reha.

Patienten, die keine Bewilligung eines Kostenträgers haben können gerne auch Privat kommen.

Die Terminvergabe erfolgt nach Erhalt der Bewilligung. Wartezeit ist von Monat zu Monat unterschiedlich, bitte mit uns Kontakt aufnehmen.

Die Gültigkeit ist im Schreiben Ihres Versicherungsträgers angeführt. Wenn nicht, helfen wir Ihnen telefonisch gerne weiter.

Bitte mit Ihrem Versicherungsträger in Verbindung setzen.

3. Vertragspartner und Kosten

Wir haben Verträge mit fast allen Pensionskassen und Gebietskrankenkassen.

Je nach Gehalt gibt es einen Selbstbehalt zu bezahlen, den der Versicherungsträger bestimmt, Konsumationen in unserer Cafeteria, Transport bei Gehfähigkeit, Teilnahme an manchen Freizeitprogrammeinheiten, Leihgebühren für Fahrräder, etc., …

4. Vorbereitung und Anreise

  • Krankenhausentlassungs- und Arztberichte sowie aktuelle Röntgenbilder (falls vorhanden)
  • Medikamente, auf deren Gebrauch Sie ständig angewiesen sind, bringen Sie bitte für die Dauer des Aufenthaltes in ausreichender Menge mit.
  • Hausschuhe, Reisewecker, E-Card, Hygieneartikel (Shampoo, Duschgel etc.), ev. eigener Haarfön, …
  • Turnbekleidung, Trainingsanzug
  • Badebekleidung (Badehose oder Badeanzug, Bademantel)
  • Rucksack oder Umhängetasche (für Massagetuch, Reha- oder Kurpass, Therapieplan und sonstige Behelfsmittel).
  • Es stehen Ihnen während des Aufenthaltes permanent ein Handtuch und ein Badetuch, die 2 x pro Woche gewechselt werden, zur Verfügung.
  • Sollten Sie darüber hinaus (z. B. für eingeteilte Unterwassertherapien, die Benutzung von Sauna und Hallenbad usw.) weitere Hand- bzw. Badetücher benötigen, bitten wir Sie, diese privat mitzunehmen.
  • Gehbehelfe, Bandagen und Stützstrümpfe – falls von Ihrem Arzt für Sie verordnet.

Für die Wäschereinigung während Ihres Aufenthaltes steht ein externer Wäscheservice 

Die Anreise ist immer von Dienstag bis Freitag am Vormittag möglich.

Sie stellen Ihr Fahrzeug oder auch Fahrräder auf unserem Parkdeck kostenlos ab.

Ein Kur, GVA oder Rehaaufenthalt dauert 21 Tage.

5. Begleitpersonen

Ja, bitte unbedingt bei der Terminvereinbarung bekanntgeben, damit wir ein Zimmer mit 2 Betten für Sie vorsehen können. Je nach Unterbringung der Begleitperson haben wir verschieden Angebote pro Tag.

  1. Partner der Sie den gesamten Aufenthalt, oder an einigen Tagen des Aufenthalts im Rahmen einer Pensionsunterbringung begleitet. Die Kosten trägt Ihre Begleitperson.
  2. Begleitperson, die Sie aus gesundheitlichen Gründen unterstützen muss. Eine entsprechende Antragstellung auf Begleitperson ist bei Ihrem Versicherungsträger notwendig. Bei Bewilligung werden die Kosten für die Begleitperson von Versicherungsträger übernommen.

6. Zimmer

Wir haben in allen unseren Niederlassungen nur Einzelzimmer ohne Aufpreis.

Ja, jedoch das Rauchverbot ist unbedingt einzuhalten!

7. Privataufenthalt

Sehr gerne! Wir nehmen gerne Ihre Wünsche und Vorstellung auf und machen Ihnen ein individuelles Angebot.

Nein, außer Sie haben eine Privatversicherung, die unsere Leistungen abdeckt. Da müssen Sie sich mit Ihrer Privatversicherung in Verbindung setzen.

8. Rauchen und Alkohol

Bier und Spritzer gibt es nach 16:00 bis 21:15 Uhr.

Rauchen ist NUR in einem vorgesehen Bereich gestattet.

Grundsätzlich herrscht generelles Rauchverbot.

Rauchverbot ist im und um das Haus ebenso auf allen Balkonen und Terrassen.

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